Infos

Öffnungszeiten
Montag bis Samstag
7.30 Uhr – 17.00 Uhr (oder nach Absprache)
Bürozeiten
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 16.00 Uhr

Für ein persönliches Beratungs-
gespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Tagespflege Lichtblick bietet die Möglichkeit eines kostenfreien Schnuppertages!

KOSTEN DER TAGESPFLEGE
Die Höhe der Kosten setzt sich zusammen aus:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
  • Kosten für pflegebedingten Aufwand

LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können ist es Voraussetzung, dass eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt.
Diese wird vom Medizinischen Dienst vorgenommen, den die Pflegekassen beauftragen. Die Pflegekosten werden ab Antragsdatum übernommen, also rechtzeitig bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Pflegebedürftige ohne Einstufung gelten als Pflegestufe 0 und erhalten somit keine Leistung von der Pflegekasse!

Es werden folgende Beträge pauschal und werden monatlich gezahlt:

  • Pflegestufe 0 mit Demenz* bis zu 231,00 €
  • Pflegestufe I bis zu 468,00 €
  • Pflegestufe I mit Demenz* bis zu 689,00 €
  • Pflegestufe II bis zu 1144,00 €
  • Pflegestufe II mit Demenz* bis zu 1298,00 €
  • Pflegestufe III bis zu 1612,00 €
  • Pflegestufe III mit Demenz* bis zu 1612,00 €

∗Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI

FINANZIERUNGSMÖGLICHKEIT
Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um das gesamte Heimentgelt zu bezahlen, kann die Leistung der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Zuständig ist das Amt des letzten gemeldeten Wohnortes. Für eine Bewilligung müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. So muss natürlich das laufende Einkommen (in der Regel Renten, evtl. Mieteinkünfte, Erträge aus Wertpapieren etc.) den Zuzahlungsbetrag unterschreiten. Bei Antragsstellung sind sämtliche Unterlagen einzureichen, welche lückenlose Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers geben. Bei der Sozialhilfe sind auch die Vermögens– und Einkommensverhältnisse der leiblichen Kinder offen zu legen.